Statistiken zur Organspende im Überblick









Quelle: DSO
DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation
Organspendezahlen 2025 auf höchstem Stand seit 2012, dennoch weiterhin großer Bedarf
Deutsche Stiftung Organtransplantation klärt auf: Hohes Alter spricht nicht gegen eine Organspende
Frankfurt am Main (ots)
Im Jahr 2025 haben in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 32 mehr als im Jahr 2024 und entspricht 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro Million Einwohner. Mit dieser moderaten Steigerung um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht die Organspende in Deutschland den höchsten Stand seit dem Jahr 2012. Zugleich bleibt festzuhalten: Die Zahl der Spenderorgane reicht weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.
Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 3.020 Organe nach postmortaler Spende über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden (2024: 2.855, +5,8 Prozent). Dazu zählten:
1.495 Nieren,
823 Lebern,
315 Herzen,
308 Lungen,
76 Bauchspeicheldrüsen
sowie drei Därme.
In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden 2025 insgesamt 3.256 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland sowie aus dem Eurotransplant-Verbund transplantiert (2024: 3.013, +8,1 Prozent). Bundesweit konnte damit 3.150 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder ein Weiterleben ermöglicht werden. Gleichzeitig warteten Ende des vergangenen Jahres weiterhin 8.199 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan.
Ablauf einer Organspende - vereinfachte Darstellung
1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. So kann eine massive Hirnschädigung, z.B. durch eine schwere Kopfverletzung oder Hirnblutung, zum Tod des Patienten führen.
2. Todesfeststellung (irreversibler Hirnfunktionsausfall)
Die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Die Feststellung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.
3. Meldung des möglichen Spenders an die DSO
Die Mitarbeiter der Krankenhäuser mit Intensivstation nehmen zu allen Fragen der Organspende Kontakt mit der zuständigen DSO-Region auf. Die DSO ist für die Krankenhäuser bundesweit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
4. Angehörigengespräch
Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung getroffen und z.B. in einem Organspendeausweis dokumentiert, so werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten
5. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen
Um die Organempfänger zu schützen, veranlasst die DSO alle notwendigen Untersuchungen und prüft mögliche Übertragungsrisiken. Zudem leitet sie die Erhebung der medizinischen Daten ein, die für die Vermittlung und Transplantation der Organe wichtig sind.
6. Übertragung von Daten zur Organvermittlung an Eurotransplant
Die Koordinatoren der DSO senden die Laborwerte mit weiteren Angaben zum Spender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Ein spezielles Computerprogramm gleicht dort die Daten der Spenderorgane mit denen der Wartelistenpatienten ab und ermittelt die Empfänger. Die Vergabe richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien, im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht.
7. Organentnahme
Für die Entnahme der jeweiligen Organe organisiert die DSO bei Bedarf Entnahmeteams. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können sich auch nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.
8. Transport der Organe
Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion des Transplantates und damit das Überleben des Organempfängers hängen unmittelbar davon ab.
9. Transplantation
Die Empfänger sind bereits auf die Operation vorbereitet, wenn die Organe im Transplantationszentrum ankommen. Mit der Übergabe der Spenderorgane endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.